Bensheim: Polizei kontrolliert Brummis/Weiterfahrt viermal untersagt
Bergstr. - 30.11.2016Am Dienstag (29.) führte der Verkehrsdienst des
Polizeipräsidiums Südhessen auf der Tank-und Rastanlage
Bergstraße,
an der A5, eine gezielte Überwachung des Großraum- und
Schwerlastverkehrs durch. Hierbei setzten die Beamten eine dynamische
Radlastwaage ein und konnten so bei der Einfahrt in die
Kontrollstelle sofort die Achslasten und das Gesamtgewicht der
Brummis ermitteln. Die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs
wurde durch den Verantwortlichen für Gefahrgutüberwachung des
Landkreises Bergstraße begleitet. Insgesamt wurden 12
Transporteinheiten gezielt von der Autobahn zur Kontrollstelle
gelotst. Sieben der kontrollierten Fahrzeuge mussten beanstandet
werden. Für vier Fahrzeugkombinationen war die Fahrt am Rasthof erst
einmal beendet. So beförderte ein deutscher Unternehmer aus Lübeck
zwei große Behälter von der Südschweiz nach Hamburg. Das tatsächliche
Gewicht der Sattelzugkombination belief sich jedoch auf knapp 47
Tonnen. Zulässig sind aber lediglich 40 Tonnen. Ein Behälter musste
mittels eines großen Mobilkrans abgeladen und auf einen weiteren
Sattelzug verladen werden. Der Unternehmer wollte offensichtlich so
einen zweiten Transporter für die zirka 1500 Kilometer lange
Fahrtstrecke einsparen. Weiterhin stellten die Spezialisten
erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeit bei dem Fahrer fest.
Dem Fahrer und dem Unternehmer drohen nun empfindliche Geldbußen. Ein
Gewinnabschöpfungsverfahren in Höhe von rund 3400 Euro wird geprüft.
Ein Erdbauunternehmen aus dem Landkreis Groß-Gerau beförderte mit
seinem neu gekauften Tieflader einen Kettenbagger. Dieser
Kettenbagger wies jedoch eine Breite von knapp 2,90 Meter auf. Somit
war die Inbetriebnahme des Transports im öffentlichen Straßenverkehr
genehmigungspflichtig. Eine solche Ausnahmegenehmigung hatte der
Unternehmer allerdings noch nicht beantragt. Daher musste er den
Tieflader auf dem Parkplatz abstellen. Gegen den Fahrer und
Unternehmer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der geldwerte
Vorteil für den Unternehmer lag bei rund 600 Euro. Auch in diesem
Fall wird ein Abschöpfungsverfahren geprüft.
Ein mit Buchenstämmen beladener Langholztransporter aus dem Raum
Pforzheim zog ebenfalls die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf
sich. Rasch war klar, dass die Fahrzeugkombination mit einem
festgestellten Gewicht von knapp 45 Tonnen über 10 Prozent überladen
war. Nach einer Teilentladung konnte der selbstständige
Transportunternehmer seine Fahrt fortsetzen. Auf ihn wartet nun ein
Bußgeld von etwa 400 Euro.
Der letzte beanstandete Schwertransport kam aus dem Ruhrgebiet.
Der Sattelzug hatte ein knapp 40 Tonnen schweres Maschinenteil in
Waiblingen geladen, welches für den Raum Jena bestimmt war. Hier
lagen eine Achslastüberschreitung und ein Abweichen vom genehmigten
Fahrweg vor. Daher musste bis zur Vorlage einer neuen
Ausnahmegenehmigung die Weiterfahrt untersagt werden. Es folgen
empfindliche Bußgelder für den Unternehmer und den Fahrzeugführer.
Bei den übrigen festgestellten Verstößen handelte es sich um
Beanstandungen der Lenk- und Ruhezeiten,
Geschwindigkeitsübertretungen und kleinere technische Mängel.
Aufgrund der zahlreich festgestellten Verstöße sind weitere
gleichgelagerte Kontrollen in Südhessen geplant.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Pressestelle
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de
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